Familienerholung 2024

Es sind bereits alle Gelder für die Zuschüsse zu Familienurlauben für 2024 vergeben, bitte stellt keine Anträge mehr.

Anträge für 2025 sind erst im nächsten Jahr möglich, wenn die neuen Formulare online sind.  

Wichtige Information zu den Anträgen

BITTE LESEN

Wer im letzten Jahr bereits einen Zuschuss erhalten hat, wird bei erneutem Antrag auf die Warteliste gesetzt. Der Fairness halber werden Erstanträge oder Anträge von Familien, bei denen der letzte Zuschuss mindestens 1 Jahre her ist, berücksichtigt. Wenn anschließend noch Gelder vorhanden sind, werden die Anträge der Warteliste bearbeitet.

Bei fehlenden Unterlagen werdet ihr per E-Mail kontaktiert. Habt deshalb bitte auch immer euren Spam-Ordner im Blick.

Bitte schickt die Anträge NICHT per Einschreiben an uns, sondern als Standardbrief oder per E-Mail. Das Büro ist nicht immer besetzt und Einschreiben können deswegen nicht entgegengenommen und somit auch nicht bearbeitet werden.

Den Antrag bitte mindestens einen Monat vor Urlaubsantritt einreichen, damit ausreichend Zeit zur Bearbeitung und dem Klären von Unklarheiten ist (Anträge, welche während oder nach dem Urlaub eingereicht werden, werden nicht angenommen).

Der Antrag und der Berechnungsbogen müssen von euch vollständig ausgefüllt werden, auch wenn etwas doppelt abgefragt wird.

Nachdem die Genehmigung mit der Quertierbestätigung an euch verschickt wurde, ist eine Änderung der Höhe des Zuschusses bei Wechsel der Unterkunft oder Verlängerung des Urlaubes nicht mehr möglich. Wenn die Aufenthaltsdauer nach der Genehmigung verkürzt wird, reduziert sich auch der Zuschuss entsprechend. Wir bitten dieses zu berücksichtigen.

Vielen Dank für eurer Verständnis.

 

Antragsunterlagen Familienerholungen

Bitte beide Formulare ausdrucken

Unterlagen für den Zuschuss

 

  1. Antragsformular(bitte vollständig ausfüllen)
  2. Berechnungsbogen (bitte ebenfalls vollständig ausfüllen)    
  • Bitte den Antrag, den Berechnungsbogen, entsprechende Nachweise zum Einkommen und die Reservierungsbestätigung der Unterkunft an uns schicken (gerne per Mail).

Zur Info: Richtlinie des Lands Niedersachsen

 

Bitte achte darauf, dass du alles vollständig ausfüllst. Bei Fragen zu den Unterlagen melde dich gerne per Mail oder telefonisch.

Die Infos dazu sind im Antrag angegeben

Familienferienstätten / Jugendherbergen

Urlaube in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger sowie Jugendherbergen (DJH) werden extra bezuschusst.

-> Jugendherbergen (DJH)
-> Familienferienstätten gemeinnütziger Träger

Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin Zuschuss Familienerholung

Judith Potdevin

familienerholung(at)vamv-niedersachsen.de
Telefon: 0541 2023886, mobil: 0176 46783498

Bürozeiten:Montag bis Freitag von 9:00 – 12:30 Uhr